Lädt eine Person einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich mit Unterschrift verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden finanziellen Auslagen aufzukommen und die Ausreise nach Ablauf der bewilligten Frist garantieren.

Das Einreisegesuch ist bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland des Besuchers einzureichen. Dieses orientiert die Gesuchsteller über den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Folgende Unterlagen müssen bei der Abteilung Gemeindeschreiberei eingereicht werden, damit die Visumserteilung geprüft werden kann:

  • Verpflichtungserklärung (erhältlich bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland des Besuchers)
  • Abschluss einer Reiseversicherung über CHF 50’000.00 inkl. Rückführung (Einzahlungsbestätigung und Kopie der abgeschlossenen Reiseversicherung)
  • Die drei letzten Lohnabrechnungen
  • Aktuelle Kontoauszüge (Bank/Post)

DieAbteilung Gemeindeschreiberei prüft das Gesuch und reicht es zur weiteren Bearbeitung an das kantonale Amt für Migration weiter. Dieses übermittelt der zuständigen Botschaft den Entscheid zur Visumserteilung. Die endgültige Entscheidung trifft die Auslandvertretung. Dort kann das Visum durch die Besucherin/den Besucher abgeholt werden.
Die Ankunft und Abreise der Besucherin/des Besuchers ist der Abteilung Gemeindeschreiberei zu melden. Dies kann auch online erledigt werden.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

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