Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks und den sich darauf befindenden Gebäuden. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer und der Schwellentelle. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen.

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem amtlichen Wert, Mietwert oder der Liegenschaftssteuer wenden Sie sich an die Finanzverwaltung Rüschegg oder die Bauverwaltung Rüschegg. Auf telefonische Voranmeldung können Sie Einblick in das eigene Grundstückprotokoll nehmen. Sind Sie nicht Eigentümer, so ist eine Vollmacht des Eigentümers notwendig.

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