Adressänderung / Umzug in Rüschegg

Schweizer BürgerInnen
Einen Umzug innerhalb von Rüschegg melden Sie uns online (eUmzugch) oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung innert der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tage. Zusätzlich lassen Sie der  Abteilung Gemeindeschreiberei Ihren Niederlassungsschein zukommen. Das Dokument wird geändert und an Sie retourniert.

AusländerInnen
Die Adressänderung ist uns innert 14 Tagen online (eUmzugch) oder durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
– Ausländerausweis

Den entsprechend geänderten Ausländerausweis müssen Sie auf unsere Aufforderung hin  auf der Gemeindeverwaltung abholen und bezahlen (Bar- oder Kartenzahlung).

Anmeldung / Zuzug

Eine Anmeldung ist persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder online (eUmzugch) möglich.

Schweizer BürgerInnen
Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug vorzunehmen und kostet CHF 20.00.

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache am Schalter mitzubringen:
– Heimatschein
– Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen, minderjährige Kinder)
– AHV-Nummer(n)
– Nachweis Krankenkasse
– Kircheneintritts- oder Kirchenaustrittsmeldung

Ausländische Staatsangehörige
Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug vorzunehmen und kostet CHF 25.00.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
– Reisepass (Personalausweis)
– Ausländerausweis (separate Abmeldebestätigung)
– Familienbüchlein bzw. Familienausweis (wenn vorhanden)
– AHV-Nummer(n)
– Nachweis Krankenkasse
– Miet- oder Untermietvertrag
– Arbeitsvertrag
– Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug vom Ausland)

Ausländische Staatsangehörige, die noch keinen Ausländerausweis im Kreditkartenformat besitzen, müssen persönlich bei der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle der Gemeinde vorsprechen. Nach der Anmeldung werden Sie schriftlich aufgefordert, Ihre Bewilligung in der Abteilung Gemeindeschreiberei abzuholen und dort zu bezahlen. Die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung des Ausländerausweises richtet sich nach den kantonalen Gebühren und muss bei der persönlichen Abholung entrichtet werden (Bar- oder Kartenzahlung).

Abmeldung / Wegzug

Eine Abmeldung ist persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder online (eUmzugch) möglich.

Schweizer BürgerInnen
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges geschehen. Bei persönlicher Abmeldung erhalten Sie Ihren Heimatschein ausgehändigt, den Sie in der neuen Wohnsitzgemeinde zur Anmeldung benötigen. Bei einer online (eUmzugch)- Abmeldung senden wir den Heimatschein an die neue Wohnsitzgemeinde.

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache am Schalter mitzubringen:
– Niederlassungsausweis

Ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges geschehen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
– Ausländerausweis (separate Abmeldebestätigung)

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

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