Allgemeines

Für Bauten, Anlagen und Vorkehren ist gemäss bernischem Baugesetz eine Baubewilligung erforderlich. Dies gilt insbesondere für:

  • Die Erstellung (Neubau), die wesentliche Änderung (Umbau, Anbau), die wesentliche Zweckänderung (z.B. Umnutzung Nebenraum in Wohnraum) und den Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen und sonstigen Bauten.
  • Errichtung oder Erweiterung von Lager- und Abstellplätzen, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen (z.B. Kiesgruben).
  • Wesentliche Terrainveränderungen (Aufschüttungen, Abgrabungen).

Keine Baubewilligung ist erforderlich für

  • Bauvorhaben die der eidgenössischen Gesetzgebung unterliegen.
  • Reine Unterhaltsarbeiten, geringfügige Bauvorhaben und für eine kurze Dauer erstellte Bauten und Anlagen.
  • Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie sofern die Richtlinien des AGR eingehalten werden. Link: Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern

Wichtig:
Ohne Baubewilligung darf nicht gebaut werden. Im Zweifelsfalle empfehlen wir Ihnen die Baubewilligungspflicht beim Bauverwalter abzuklären.

Die Bewilligungsformulare können Sie bei unserem Online Schalter oder in Papierform auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

Was können Sie zu einem schnellen Baubewilligungsverfahren beitragen?

Nebst der Bewilligungsbehörde und den Amtsstellen können auch die Gesuchstellenden zu einem raschen und effizienten Verfahrensablauf beitragen. Dazu empfehlen wir Ihnen die folgenden Punkte zu beachten:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf mit der Bauverwaltung.
  • Bei grösseren Bauvorhaben und Gesuchen, welche in der Landwirtschaftszone, im Waldabstand oder im Bereich eines Gewässers liegen, lohnt sich vorgängig eine Voranfrage einzureichen.
  • Das Merkblatt für Baugesuchsteller bestellen oder herunterladen. Auf diesem finden Sie nützliche Angaben zur Einreichung eines Baugesuches.
  • Einholen von Informationen über geltende Vorschriften.
  • Einreichen der vollständigen Gesuchsakten (Gesuch, Pläne, Nebengesuche und weitere Unterlagen) in der verlangten Anzahl. Die Anzahl ist auf den jeweiligen Formularen angegeben.
  • Beilegen der Berechnungen (z.B. Bruttogeschossflächen, Ausnützungsziffer, Parkplatzbedarf).
  • Beilegen der begründeten Ausnahmegesuche.
  • Datum und Unterschrift der Gesuchstellenden und Projektverfassenden und falls nötig der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (bzw. der Baurechtgebenden) auf dem Baugesuch und den Projektplänen nicht vergessen.
  • Bei Unsicherheiten über die Anzahl und die erforderlichen Unterlagen fragen Sie am besten bei der Bauverwaltung nach.

Seit Dezember 19 können Sie uns auf der Gemeindeverwaltung Rüschegg Ihr Baugesuch elektronisch einreichen.

Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau

Wichtige Links

 

zur Abteilung Bauverwaltung

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