Folgende Voraussetzungen gelten für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 5 Jahre total in der Schweiz
  • Seit 3 Jahren verheiratet
  • Seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachten

Gesuchsformulare sind erhältlich beim Staatssekretariat für Migration SEM.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

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