Gegenstand verloren oder gefunden?

Immer wieder werden auch in der Gemeinde Rüschegg Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden und ordnungsgemäss abgegeben wird.

Finder

Haben Sie etwas gefunden? Wir bitten Sie, Gegenstände, welche Sie innerhalb der Gemeinde Rüschegg gefunden haben, bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Verlierer

Haben Sie etwas verloren? Erkundigen Sie sich bei der Abteilung Gemeindeschreiberei oder online nach dem verlorenen Gegenstand. Im Fundbüro abgegebene Gegenstände werden dem Verlierer gegen eine Gebühr von CHF 10.00 ausgehändigt.

Rechtliches

Die Bezahlung eines Finderlohnes ist freiwillig. Üblich ist aber ein Finderlohn von ca. 10% des Wertes der Fundsache. Wird ein Fundgegenstand vom Eigentümer nicht abgeholt, wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Jahr dem Finder die Fundsache ausgehändigt. Die Aufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von fünf Jahren geht auf den Finder über. Diese Bestimmungen gelten nicht für abgegebene Schlüssel.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

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