Gastgewerbliche Einzelbewilligungen (Festwirtschaften)

Das Gesuchsformular ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass vollständig ausgefüllt inklusive aller benötigten Beilagen und Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Bei Grossanlässen mit mehr als 500 Personen gilt eine Frist von 60 Tagen. Wird am Anlass Alkohol ausgeschenkt, muss dem Gesuch ebenfalls ein Jugendschutzkonzept sowie eine Getränkekarte (Merkblatt, Art. 28 GGG beachten) beiliegen. Das Selbstkontrollkonzept muss ausgefüllt am Anlass bereitgehalten werden.

Gastgewerbebetriebe

Dem Gesuch für eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe ist ein Jugendschutzkonzept sowie eine Kopie des Fähigkeitsausweises beizulegen. Es ist spätestens 30 Tage vor Übernahme des Betriebes bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für die Errichtung eines Betriebskonzeptes kann Ihnen die Anleitung zur Selbstkontrolle für Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetriebe behilflich sein.

Tombolas und Lottos

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Weiterführende Informationen und Online-Meldeformular

 

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

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