Um sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter anzumelden, benötigen Sie als in Rüschegg niedergelassene Person einen Heimatausweis. Dieser wird in der neuen Aufenthaltsgemeinde hinterlegt und Sie erhalten dafür einen Aufenthaltsausweis.

Als Wochenaufenthalter gilt, wer sich in der Aufenthaltsgemeinde regelmässig während mehreren Wochentagen aufhält und an diesen auch dort übernachtet, der Lebensmittelpunkt jedoch die Niederlassungsgemeinde darstellt. In der Aufenthaltsgemeinde ist man weder steuerpflichtig noch stimmberechtigt.

Um einen Heimatausweis zu bestellen oder zu verlängern, füllen Sie bitte das Formular aus. Bei einer Verlängerung muss der abgelaufene Heimatausweis der Abteilung Gemeindeschreiberei zugestellt werden.

Ein Heimatausweis kostet Fr. 20.00 (bei Verlängerung Fr. 10.00) und muss am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt und bezahlt werden.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

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