Der Heimatschein ist eine vom Zivilstandskreis der Heimatgemeinde (Heimatort) ausgestellte, unbefristete Urkunde.

Der Heimatschein ist immer bei der Gemeindeverwaltung am zivilrechtlichen Wohnort zu hinterlegen.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

« Zurück zum Dienstleistungen