Der für die Gemeinde Rüschegg massgebende Ansatz beträgt 1.5 o/oo vom amtlichen Wert und wird alljährlich zusammen mit dem Voranschlag durch die Gemeindeversammlung festgelegt.

Schuldner der Liegenschaftssteuer ist, wer am 31.12. des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Register der amtlichen Werte bzw. dem Grundbuch eingetragen ist.

Die Liegenschaftssteuer richtet sich nach dem rechtskräftigen amtlichen Wert. Dieser wird im Verfahren der Bewertung von Grundstücken und Wasserkräften festgesetzt und kann mit der Eröffnung der Liegenschaftssteuerveranlagung nicht mehr angefochten werden.

Es werden keine Ratenrechnungen zugestellt.

Die Gemeinde stellt bei mehreren Grundstücken pro Eigentümer nur eine Rechnung aus.

Das Inkasso erfolgt durch den Kanton.

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