Die Quellensteuer wird bei Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie nicht im Besitze einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind.

Einreichungsort und Ansprechpartner

Alle natürlichen und juristischen Personen (=Schuldner der steuerbaren Leistung SSL), die für ihre quellensteuerpflichtigen Personen die Quellensteuer abrechnen müssen, reichen sämtliche Quellensteuerunterlagen (beispielsweise Abrechnungen) zentral bei ihrer Kompetenzgemeinde ein.

Für alle Arbeitgeber mit Sitzgemeinde in der Region Bern-Mittelland:

Steuerverwaltung der Stadt Bern
Quellensteuer
Schwarztorstrasse 31
Postfach
3000 Bern 14

E-Mail: mailto:steuerverwaltung.qst@bern.ch
Telefon: 031 321 61 11
Fax:       031 321 66 13

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