Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. Wenden Sie sich dazu direkt an die zuständige kantonale Steuerverwaltung. Zur speditiven Bearbeitung halten Sie Ihre ZPV-Nummer bereit.

Wichtige Links:

Informationen zu Zahlungserleichterungen

 

zur Abteilung Finanzverwaltung

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