Tod zu Hause infolge Krankheit

Ärztin/Arzt benachrichtigen. Diese/dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, Notfallarzt rufen. Auskunft über die Telefonnummern 117 (Polizei) oder 144 (Notarzt).

Tod infolge eines Unfalls/Suizids

Polizei benachrichtigen (Tel. 117). Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden, ebenso bei Suizid.

Tod im Spital oder im Heim

Die Spital- oder Heimbehörden erledigen die Formalitäten.

Anmeldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt

Ein Todesfall ist innerhalb von zwei Arbeitstagen dem zuständigen Zivilstandsamt zu melden.
Folgende Dokumente braucht das Zivilstandsamt:
  • Familienbüchlein und Niederlassungsbewilligung
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland benötigen zusätzlich: Pass, Geburts- / Eheschein mit Elternnamen
  • Spital / Heim: Erstellt die Anzeige des Todesfalles und der Arzt stellt die ärztliche Bescheinigung aus

Meldung des Todesfalls auf der Gemeindeverwaltung

Bringen Sie für die Anmeldung eines Todesfalls folgende Unterlagen mit:
  • Anzeige eines Todesfalls (Zivilstandsamt des Sterbeortes)
  • Ärztliche Todesbescheinigung

 

Selbstverständlich können Sie auch eine Bestattungsfirma mit der Erledigung der Vorkehrungen betrauen.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

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