• Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken, in den Gemeindebriefkasten werfen oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 3 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag (A-Post) zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.

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