Alle Gebäude im Kanton Bern sind bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) obligatorisch gegen Feuer-, Elementar- sowie mit begrenzter Deckung gegen Terror- und Unruheschäden zu versichern.

Die Gemeinde hat aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu kontrollieren, ob alle versicherungspflichtigen Gebäude und Bauvorhaben auf dem Gemeindegebiet bei der GVB versichert sind.

Obligatorische Bauversicherung

Bauvorhaben über Fr. 25’000.00 sind vom Bauherrn mit Baubeginn bei der GVB zu versichern. Für Bauvorhaben, die diese Summe nicht erreichen ist die Bauversicherung freiwillig.
Anmeldeformulare sind bei der GVB erhältlich.

Sofern Sie für Neu-, Um- oder Ausbauten noch keine Nachschatzung bei der GVB veranlasst haben, bitten wir Sie um sofortige Erledigung.

Wie muss die Anmeldung erfolgen?
– Mit offiziellem Anmeldeformular (Bezug direkt bei der GVB oder online)

Wichtige Links:

 

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