Letztwillige Verfügungen, Vorsorgeaufträge, Ehe- und Erbverträge können gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 auf der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Ein Austausch der Dokumente kann jederzeit und kostenlos unter Vorweisung des entsprechenden Empfangsscheins (Quittung für die Hinterlegung) erfolgen.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

« Zurück zum Dienstleistungen