Zur Bestellung eines Strafregisterauszuges stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.

Den Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz bestellen

Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.00. Sie ist im Voraus zu entrichten.

Den Strafregisterauszug am Postschalter bestellen

Kunden können am Postschalter gegen Vorlage eines Ausweises (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) ihr Gesuch um einen Auszug erfassen lassen. Das Bundesamt für Justiz bearbeitet diese Bestellungen elektronisch und stellt den Auszug innert weniger Arbeitstage dem Besteller auf dem Postweg zu. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.

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