Die Grundeigentümer sind verpflichtet die Grünanlagen entlang der Strassen, Fusswege sowie Trottoirs auf das gesetzliche Mass zurück zu schneiden. Gerade im Winter verursachen ungenügend zurück geschnittene Bäume und Sträucher mit der zusätzlichen Schneelast Schäden an den Schneeräumungsfahrzeugen. Zudem beeinträchtigen diese die Verkehrssicherheit durch eingeschränkte Sichtweiten massiv. Ebenfalls wird durch mangelnden Rückschnitt die Übersicht eingeschränkt und somit die Sicherheit beeinträchtigt.

Besten Dank für Ihren Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.

 

 

 

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