Abmeldung / Wegzug
Eine Abmeldung ist nur persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung möglich. Um die Formalitäten zu beschleunigen, können Sie vorgängig das elektronische Formular im Online Schalter ausfüllen und uns zustellen.
SchweizerbürgerInnen
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs geschehen. Am Schalter erhalten Sie Ihren Heimatschein oder Heimatausweis, den Sie in der neuen Wohnsitzgemeinde benötigen, um sich wieder anzumelden.
Folgende Unterlagen müssen Sie zum Abmelden mitbringen:
- Niederlassungsausweis und Aufenthaltsausweis
AusländerInnen
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs geschehen.
Folgende Unterlagen müssen Sie zum Abmelden mitbringen:
- Ausländerausweis
Wichtige Links:
zur Abteilung Gemeindeschreiberei
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