Gemäss Polizeigesetz (PolG) ist das Bestattungswesen und namentlich die Anlage von Friedhöfen Sache der Gemeinden (Art. 10a Abs. 1 Bst. c). Das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Rüschegg ist im Bestattungs- und Friedhofreglement geregelt. Der Friedhof der Gemeinde Rüschegg befindet sich auf dem Rüschegg-Hügel direkt neben der Kirche Rüschegg.

Wir bitten Sie speziell zu beachten, dass die Aufstellung von Grabsteinen der vorgängigen Bewilligung bedarf. Gesuche sind an die Gemeindepolizeibehörde, p.A. Gemeindeverwaltung zu richten.

Seit dem 01.01.2019 übernimmt der Forstkommunalbetrieb Rüschegg die Aufgaben des Friedhofgärtners:

Friedhofgärtner:
Forstkommunalbetrieb Rüschegg
p.A. Gemeindeverwaltung
Pikettnummer 079 911 39 83

Für weitere Fragen stehen Ihnen Bau- und Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Wichtige Links:

zur Abteilung Bauverwaltung

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