Seit der Revision des Vormundschaftsrechts und dessen Umsetzung per 01.01.2013 übernehmen neu die 11 KESB-Kreise (Kindes- und Jugendschutzbehörden) des Kantons Bern alle Aufgaben im Vormundschaftsbereich, welche bisher durch die kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden. Die Vormundschaftskommission der Gemeinde Rüschegg wurde daher per 31.12.2012 ersatzlos aufgehoben.

Für die Gemeinde Rüschegg ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd zuständig. Sie ist die Anlaufstelle für alle Belange im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes und nimmt ebenfalls Gefährdungsmeldungen entgegen.

Der Bereich Kindesschutz umfasst:

  • Kindeswohl & Kindesschutz
  • Vaterschaft
  • Elterliche Sorge
  • Unterhalt
  • Besuchsrecht
  • Kindesvermögen
  • Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
  • Gefährdung des Kindeswohls

Der Bereich Erwachsenenschutz umfasst:

  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
  • Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  • Beistandschaft
  • Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmassnahmen
  • Gefährdungsmeldung
  • Private Mandatstragende

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